Rechtsprechung
BPatG, 27.09.2000 - 28 W (pat) 173/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,28002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 19.03.2019 - 27 W (pat) 116/16
Zwischen der Wortmarke Rösta und der Wort-/Bildmarke Barösta Kaffebar besteht im …
Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr seien unter anderem die Grundsätze der Rechtsprechung zu beachten, wenn eine zweisilbige Marke bei jeweils unterschiedlichen einsilbigen Zeichenanfängen vollständig in der längeren, dreisilbigen Marke enthalten sei, so etwa in der Entscheidung des Europäischen Gericht zu TRONIC/ABTRONIC (fig.) (EuG, Urteil v. 12. Mai 2016 - T-775/14) des Bundesgerichtshofs zu - Sana/Schosana (BGH, Urteil v. 1. Juli 1993, I ZR 194/91) und des Bundespatentgerichts zu Tikaloo/Kaloo (BPatG, Beschluss v. 2. Dezember 2004 - 27 W (pat) 147/03), CIDON/Recidon (BPatG, Beschluss v. 5. Juli 2004 - 30 W (pat) 53/03), Vipromix/Promix (BPatG Beschluss v. 27. September 2000 - 28 W (pat) 173/99) sowie tecta/INTECTA (BPatG, Beschluss v. 3. Juli 1996 - 26 W (pat) 174/94).In der Entscheidung Vipromix / Promix (BPatG Beschluss v. 27. September 2000 - 28 W (pat) 173/99) handelt es sich, anders als im hier zu entscheidenden Fall, bei "promix" um eine auf Grund ihrer insgesamt harten Klangcharakteristik auffällige Buchstabenfolge, hinter der die in der Widerspruchsmarke vorangestellte Silbe "Vi" als regelmäßig unbetont, klangschwach zurücktritt, wobei durch das Hinzufügen dieser Vorsilbe auch kein anderer, charakteristisch abweichender Wortsinn, der ein Auseinanderhalten der beiden Marken erleichtern könnte, entsteht.
- BPatG, 07.10.2019 - 29 W (pat) 26/15 Vergleichbar seien die Entscheidungen des BPatG, 28 W (pat) 173/99 - Wipro,ix/Promix und 27 W (pat) 347/00 - INVITI/Vito.